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Die Schachregeln - Häufig gestellte FragenRegelfrage Nr. 10
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Regelfrage Nr. 10: Wenn das Handy einmal klingelt... FIDE-Weltmeister Ruslan Ponomariov hat es erwischt (bei der Europa-Mannschaftsmeisterschaft 2003 in Plowdiw) und IM Stefan Löffler auch (bei einem Bundesligaspiel 2003 in Köln): Ihr Handy klingelte bzw. summte, und der Schiedsrichter erkannte auf Partieverlust. Warum eigentlich? Wir schlagen nach: In der Turnierordnung des DSB heißt es im dritten Absatz des Artikels A-7.1.3: "Im Turnierraum dürfen Handys oder andere störende Geräte weder benutzt werden, noch eingeschaltet sein." In Artikel A-11 werden die Strafen aufgeführt, die bei Verstößen verhängt werden. Zur Wahl stehen "Ermahnung, Verwarnung, Verweis, Zeitstrafen, Partieverlust, Ausschluss etc." Und nun hat die FIDE auf ihrem Kongress 2003 nachgelegt! Was dort im Einzelnen beschlossen wurde und auf welche Weise der Beschluss in das Regelwerk der FIDE eingebunden werden soll bzw. wurde, ist leider nirgendwo nachzulesen (Ich habe zumindest nichts gefunden). Im offiziellen "Bundesliga-Ergebnisdienst" des DSB (Ausgabe 4-2003/04) steht lediglich: "Zur Information aller Spieler, Mannschaftsführer und Schiedsrichter: Im ebenfalls offiziellen "Ergebnisdienst der Frauen-Bundesliga" des DSB findet man noch folgende zusätzliche Anmerkungen: "Diese FIDE-Regelung kann auch nicht mit Einverständnis aller Beteiligten außer Kraft gesetzt werden. Klingelt das Handy eines Zuschauers oder Mannschaftsführers im Turniersaal während des Mannschaftskampfes, ist die betreffende Person umgehend des Turniersaals zu verweisen. Spielerinnen, deren Partie bereits beendet ist, gelten als Zuschauer. Des Turniersaals verwiesene Personen dürfen diesen am gleichen Tag nicht mehr betreten. Mannschaftsführer müssen dann dem Schiedsrichter eine andere Person benennen, die die Aufgaben des Mannschaftsführers übernimmt. Diese Regelung ist vergleichbar mit der Situation, die einem Fußball-Bundesligatrainer geschieht, wenn er vom Spielfeldrand auf die Tribüne geschickt wird." Was hat sich nun eigentlich geändert? Genügt es, wenn die FIDE"...darauf hingewiesen.." (sh. oben) hat oder hat sie womöglich das Klingeln bzw. Summen eines Handys als Tatbestand der Störung gem. Artikel 12.5 der FIDE-Regeln ("Es ist verboten, den Gegner auf irgendwelche Art abzulenken oder zu stören.") deklariert? Hat sie womöglich als Sanktion für diesen Tatbestand eine Bestrafung gem. Artikel 13.4.d (Verlust der Partie) festgelegt? Wenn dem so ist: Darf der DSB das mit sofortiger Wirkung übernehmen oder liegt hier, wie der wortgewaltige Raj Tischbierek in SCHACH (Ausgabe 01/2004, Seite 30) schreibt, eine Regeländerung während einer laufenden Saison vor? Darf man die Störung durch ein klingelndes Handy mit einer (durchaus vorhandenen) anderweitigen Störung "aufrechnen", wie es Raj Tischbierek und der verbitterte Stefan Löffler - in einer eMail an mich - ("Wäre so etwas nicht eine seltene Ausnahme im Turnierschach, man sollte aufhören damit.") tun? Lassen Sie mich deutlich sagen, wo ich (Schiedsrichter bei zahlreichen Turnieren) stehe: Wir müssen dieser unsäglichen "Handyseuche" Herr werden, und dazu wird man auch "durchgreifen" müssen. Aber wir müssen auch, um unseren Standpunkt überzeugend vertreten zu können, die Rechtslage eindeutig deklarieren und publizieren. Hinweise auf "Hinweise" genügen da nicht. Ich sehe mit einigem Bauchgrimmen, wie diese (aus meiner Sicht durchaus sinnvolle) Regelung in teilweise harschem Ton und mit teutonischer Gründlichkeit bis in die 3. Kreisklasse durchgeboxt wird, ohne dass die turnierrechtlichen Grundlagen überhaupt bekannt sind geschweige denn vermittelt werden können. Schütten wir das Kind mit dem Bade aus? Mich interessiert Ihre Meinung zu diesem Komplex. Bitte schreiben Sie mir; ich meinerseits werde mich bemühen, in Interviews den Standpunkt von Christian Krause (einziges deutsches Mitglied in der FIDE-Regelkommission) und Jürgen Kohlstädt (Leiter der Bundesliga und Schiedsrichter-Obmann) einzuholen. Willi Knebel |
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